Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Leistungen im Bereich Webdesign, Website-Erstellung und damit verbundene Agenturleistungen
Daniel Mühlthaler | Geschäftsbezeichnung: HoamatWeb
Werbeagentur · Talblickstraße 10a, 5621 St. Veit im Pongau · office@hoamatweb.site · hoamatweb.site
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1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen Daniel Mühlthaler, Geschäftsbezeichnung HoamatWeb, und seinen Auftraggebern im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern (B2B), soweit im jeweiligen Angebot, Vertrag oder in einer sonstigen individuellen Vereinbarung nichts Abweichendes festgelegt ist.
1.2. Diese AGB gelten insbesondere für Leistungen der Konzeption, Gestaltung, Erstellung, technischen Umsetzung, Optimierung, Übergabe und Betreuung von Unternehmenswebsites sowie damit verbundene Agenturleistungen.
1.3. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
1.4. Individuell vereinbarte Bestimmungen gehen diesen AGB vor.
2. Vertragsschluss und Vertragsgrundlagen
2.1. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder durch eine andere ausdrücklich vereinbarte Form der Beauftragung zustande.
2.2. Grundlage des konkreten Projekts sind insbesondere das jeweilige Angebot, der unterzeichnete Werk-/Agenturvertrag sowie ausdrücklich einbezogene Anlagen und Vereinbarungen.
2.3. Die AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss zur Kenntnis gebracht und wirksam vereinbart. Ein bloßer nachträglicher Hinweis auf die AGB, insbesondere erst auf einer Rechnung, reicht nicht für ihre Einbeziehung.
2.4. Angebote enthalten grundsätzlich nur den ausdrücklich beschriebenen Leistungsumfang. Nicht ausdrücklich genannte Leistungen sind nicht geschuldet.
3. Leistungsumfang und Projektabgrenzung
3.1. Umfang, Inhalt, Funktionen, Seiten, Sprachen, Schnittstellen, Hosting- und Domainleistungen sowie sonstige Projektbestandteile ergeben sich ausschließlich aus der jeweils getroffenen individuellen Vereinbarung.
3.2. Änderungen des technischen Lösungswegs innerhalb des vereinbarten Ergebnisses bleiben dem Auftragnehmer überlassen, sofern keine bestimmte technische Umsetzung ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3. Zusätzliche Seiten, Funktionen, Sprachen, Integrationen, umfangreiche Inhaltsänderungen oder sonstige nicht vereinbarte Erweiterungen sind Zusatzleistungen und werden gesondert angeboten bzw. beauftragt.
4. Änderungsrunden
4.1. Im jeweiligen Projektpreis sind maximal 10 Änderungsrunden enthalten, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
4.2. Die Änderungsrunden beziehen sich ausschließlich auf Änderungswünsche innerhalb des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs.
4.3. Neue Leistungen oder Erweiterungen bleiben auch dann Zusatzleistungen, wenn noch Änderungsrunden verfügbar sind.
4.4. Nicht genutzte Änderungsrunden werden weder ausbezahlt noch auf andere Projekte oder spätere Wartungsleistungen übertragen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber stellt alle für die ordnungsgemäße Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
- Texte, Bilder, Logos, Videos, Dokumente und sonstige Inhalte;
- Unternehmens-, Produkt-, Kontakt- und Preisinformationen;
- erforderliche Domain-, Hosting- und sonstige Zugänge;
- Informationen über eingesetzte Drittanbieter und technische Systeme;
- rechtlich erforderliche Angaben und Freigaben.
5.2. Der Auftraggeber ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben verantwortlich.
5.3. Verzögerungen aufgrund fehlender, fehlerhafter oder verspäteter Mitwirkung können zu einer angemessenen Verschiebung von Projektterminen führen.
5.4. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, fachliche, rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Angaben des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu prüfen, soweit eine entsprechende Prüfung nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde.
6. Inhalte, Urheberrechte und Rechte Dritter
6.1. Der Auftraggeber versichert, dass er über die erforderlichen Rechte zur Nutzung und Überlassung der von ihm bereitgestellten Inhalte verfügt.
6.2. Dies gilt insbesondere für Texte, Fotos, Grafiken, Logos, Marken, Videos, Schriftarten, Dokumente und sonstige urheber-, marken- oder sonstig geschützte Inhalte.
6.3. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im gesetzlich zulässigen Umfang von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese ausschließlich aus der vom Auftraggeber veranlassten oder bereitgestellten rechtswidrigen Verwendung solcher Inhalte entstehen und den Auftragnehmer kein eigenes Verschulden trifft.
6.4. Die konkrete Rechteüberlassung und Nutzungsrechtseinräumung kann ergänzend in einer gesonderten Daten-, Inhalte- und Rechteüberlassungserklärung geregelt werden.
6.5. Für Werke und Komponenten Dritter gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen. Eine weitergehende Rechteübertragung durch den Auftragnehmer ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
7. Rechtliche Verantwortung und Freigaben
7.1. Der Auftraggeber bleibt für die rechtmäßige Verwendung und den laufenden Betrieb seiner Website verantwortlich, soweit eine entsprechende Verantwortung nicht ausdrücklich als Leistung des Auftragnehmers übernommen wurde.
- Richtigkeit und Aktualität von Unternehmens-, Produkt-, Leistungs- und Preisangaben;
- fachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der veröffentlichten Inhalte;
- Vorliegen der erforderlichen Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten;
- branchenspezifische gesetzliche Vorgaben und Informationspflichten;
- rechtliche Prüfung und Freigabe der für den Auftraggeber relevanten Inhalte.
7.2. Soweit HoamatWeb rechtliche Texte, Datenschutzhinweise oder sonstige rechtlich relevante Inhalte erstellt oder implementiert, erfolgt dies ausschließlich im ausdrücklich vereinbarten Umfang und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar.
7.3. Der Auftraggeber ist für die finale rechtliche Prüfung und Freigabe solcher Inhalte verantwortlich, sofern keine ausdrücklich anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
8. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
8.1. Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften.
8.2. Ob eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist, richtet sich nach den tatsächlichen Verarbeitungsvorgängen des jeweiligen Projekts.
8.3. Eine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung wird separat abgeschlossen. Diese AGB ersetzen keine solche Vereinbarung.
9. Drittanbieter, Hosting, Domain und externe Dienste
9.1. Für Hosting, Domains, Formulardienste, CDN, Analysewerkzeuge, APIs, Captchas oder sonstige Drittanbieter gelten deren jeweilige Vertrags- und Nutzungsbedingungen.
9.2. Laufende Kosten von Drittanbietern trägt der Auftraggeber, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
9.3. Für Verfügbarkeit, Änderungen, Preisänderungen, Ausfälle oder Einschränkungen eines Drittanbieters haftet der Auftragnehmer nicht, soweit diese außerhalb seines Einflussbereichs liegen.
9.4. Erforderliche technische Änderungen aufgrund von Änderungen eines Drittanbieters können, sofern sie nicht von der ursprünglichen Leistungspflicht umfasst sind, als Zusatzleistung verrechnet werden.
10. Vergütung und Zahlungsbedingungen
10.1. Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
10.2. Zahlungsaufteilung, Anzahlungen, Teilzahlungen und Schlusszahlungen werden projektbezogen festgelegt.
10.3. Teilzahlungen und Anzahlungen werden entsprechend dem vereinbarten Zahlungsplan in Rechnung gestellt.
10.4. Zusatzleistungen werden separat abgerechnet.
10.5. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie die individuell vereinbarten Zahlungsbedingungen.
11. Umsatzsteuer / Kleinunternehmerregelung
11.1. Daniel Mühlthaler wendet derzeit die Kleinunternehmerregelung an.
11.2. Soweit diese auf die jeweilige Leistung anwendbar ist, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
11.3. Der konkrete steuerliche Hinweis wird auf der jeweiligen Rechnung entsprechend dem zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Steuerstatus angebracht.
11.4. Bei grenzüberschreitenden Leistungen oder sonstigen Sonderfällen ist die umsatzsteuerliche Behandlung gesondert zu prüfen.
12. Termine und Verzögerungen
12.1. Vereinbarte Fertigstellungs- oder Meilensteintermine setzen voraus, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt.
12.2. Verzögerungen aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers oder aufgrund nicht vom Auftragnehmer beeinflussbarer Drittanbieter können zu angemessenen Terminverschiebungen führen.
12.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, die ausschließlich durch Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht wurden, soweit kein eigenes Verschulden vorliegt.
13. Abnahme
13.1. Nach Fertigstellung wird die vereinbarte Leistung dem Auftraggeber zur Prüfung bereitgestellt.
13.2. Der Auftraggeber prüft die Leistung auf Übereinstimmung mit dem vereinbarten Leistungsumfang und teilt wesentliche Mängel möglichst konkret und nachvollziehbar mit.
13.3. Die Abnahme wird in einem separaten Abnahmeprotokoll dokumentiert.
13.4. Nach erfolgter Abnahme sind neue Änderungswünsche, die keine Mängelbeseitigung darstellen, gesondert zu beauftragen.
14. Gewährleistung und Mängelbehebung
14.1. Für die vereinbarten Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit gesetzlich zulässig keine wirksame abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
14.2. Bei berechtigten Mängeln erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Verbesserung bzw. zu der gesetzlich vorgesehenen Mängelbehebung.
14.3. Nicht dem Auftragnehmer zurechenbare Abweichungen liegen insbesondere vor, wenn diese ausschließlich durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers oder Dritter, Änderungen der Hosting- oder Systemumgebung, Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern oder fehlerhafte Inhalte des Auftraggebers verursacht wurden.
15. Nutzungsrechte
15.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber an den individuell für das Projekt erstellten und zur Übergabe bestimmten Arbeitsergebnissen die im Angebot bzw. Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte ein.
15.2. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die vereinbarten Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung eingeräumt.
15.3. Vorbestehende Codebestandteile, Bibliotheken, Frameworks, Templates, allgemeines Know-how, Werkzeuge und wiederverwendbare technische Komponenten des Auftragnehmers bleiben hiervon unberührt.
15.4. Für Drittkomponenten gelten deren jeweilige Lizenzbedingungen.
16. Übergabe und interne Unterlagen
16.1. Nach Fertigstellung und Abnahme werden die im Angebot vereinbarten Dateien, Zugänge und Dokumentationen übergeben.
16.2. Interne HoamatWeb-Arbeitsunterlagen, Entwicklungsprozesse, interne Prompts, interne QA-Dokumente, Kalkulationen und sonstige interne Produktionsmethoden sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
17. Wartung und spätere Änderungen
17.1. Wartung, Pflege, Sicherheitsupdates, Inhaltsänderungen, laufende SEO-Kontrollen und Weiterentwicklungen sind grundsätzlich nicht Bestandteil des Website-Erstellungsauftrags.
17.2. Solche Leistungen können nach Projektabschluss separat nach tatsächlichem Aufwand bzw. vereinbartem Stundensatz oder auf Basis eines gesonderten monatlichen Wartungstarifs beauftragt werden.
17.3. Eine Verpflichtung zur laufenden Betreuung entsteht nicht allein durch die Erstellung und Übergabe der Website.
18. Haftung
18.1. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den wirksam vereinbarten Haftungsbegrenzungen.
18.2. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden, die ausschließlich auf vom Auftraggeber bereitgestellte rechtswidrige oder fehlerhafte Inhalte, fehlende Mitwirkung, nachträgliche Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte oder Ausfälle von Drittanbietern außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers zurückzuführen sind, soweit kein eigenes Verschulden des Auftragnehmers vorliegt.
18.3. Haftungsbegrenzungen gelten nur im gesetzlich zulässigen Umfang. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
18.4. Ein vollständiger Ausschluss gesetzlicher Gewährleistungs- oder Haftungsrechte wird nicht vereinbart.
19. Vertraulichkeit
19.1. Die Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Dies umfasst insbesondere Zugangsdaten, technische Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten und nicht veröffentlichte Unternehmensinformationen.
19.2. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
20. Referenzen und Portfolio
20.1. Eine Nutzung des abgeschlossenen Projekts als Referenz im Portfolio von HoamatWeb erfolgt nur im Umfang einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
20.2. Eine vom Auftraggeber erteilte Referenzfreigabe kann insbesondere die Nennung des Unternehmens, die Darstellung der Website und die Verlinkung zur veröffentlichten Website umfassen.
21. Vertragsbeendigung
21.1. Eine einvernehmliche Beendigung ist jederzeit möglich.
21.2. Das Recht zur Beendigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
21.3. Wird ein Projekt vor Fertigstellung auf Wunsch des Auftraggebers beendet, werden die bis dahin vertragsgemäß erbrachten Leistungen sowie nicht stornierbare Fremdkosten nach den gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Bestimmungen abgerechnet.
21.4. Gesetzlich zwingende Rechte der Vertragsparteien bleiben unberührt.
22. Kommunikation und Änderungsdokumentation
22.1. Projektrelevante Änderungen und Ergänzungen sollen aus Beweisgründen in Textform dokumentiert werden.
22.2. Projektbezogene Änderungsaufträge können separat dokumentiert werden.
22.3. Mündliche Zusagen oder technische Abstimmungen, die den vereinbarten Leistungsumfang verändern, sollten zeitnah in Textform bestätigt werden.
23. Aufrechnung und Zurückbehaltung
23.1. Unternehmerische Ansprüche können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
23.2. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
24. Vorrang individueller Vereinbarungen
24.1. Individuelle schriftliche bzw. in Textform getroffene Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
24.2. Bei Widersprüchen gilt – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – die folgende Reihenfolge: individuelle Projektvereinbarung, konkreter Werk-/Agenturvertrag, konkretes Angebot, diese AGB.
25. Gerichtsstand und anwendbares Recht
25.1. Es gilt österreichisches Recht, soweit gesetzlich zulässig.
25.2. Gerichtsstandsvereinbarungen werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und, soweit erforderlich, ausdrücklich individuell vereinbart.
25.3. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
26. Salvatorische Regelung
26.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen im gesetzlich zulässigen Umfang unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt, soweit rechtlich möglich, eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.